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Rechtsgebiete

Die Kanzlei bietet ihre Leistungen grundsätzlich entlang der gesamten Wertschöpfungskette beginnend bei Planung und Bau über Nutzung und bis hin zur Verwertung von Immobilien an. Die fachlichen Schwerpunkte liegen dabei in den folgenden Bereichen.

Bau- und Architektenrecht

Das private Baurecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die vertraglichen Beziehungen der am Bau beteiligten Personen. Wesentliche Teilgebiete sind das Architektenrecht sowie das Bauvertrags- und Bauträgerrecht. Häufig wird über Grund und Höhe von Architektenhonoraren sowie über bauliche Mängel gestritten. In den gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sind bei Baustreitigkeiten besondere Regelungen zu beachten.

Das öffentliche Baurecht ist Teil des Verwaltungsrechts und umfasst im Wesentlichen das Bauordnungsrecht sowie das Bauplanungsrecht. Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht und normiert Vorgaben zur Abwehr von Gefahren. Das Bauplanungsrecht (auch Städtebaurecht) schafft die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung von Grundstücken und regelt die zulässige Art und Weise der Nutzung von Immobilien. Häufig streiten Bürger bzw. Unternehmen mit den Baubehörden über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Daneben zählt das Vergaberecht mit seinen besonderen Regelungen bei der öffentlichen Vergabe von Bau- und (Planungs-)Dienstleistungen mit zum Baurecht.

Immobilienrecht

Das Recht der Gebäude und Grundstücke ist ein Sammelbegriff für alle immobilienspezifischen Rechtsvorschriften und betrifft vorrangig Angelegenheiten des Immobilienkaufs, Grundbuchangelegenheiten sowie Maklertätigkeiten. Das Mietrecht für Wohn- sowie Gewerberäume, Erbbaurechte bzw. Wohneigentum zählen ebenso wie das Pachtrecht mit zum Immobilienrecht. Besondere steuerrechtliche und energierechtliche Vorschriften sind ebenfalls zu berücksichtigen. Das Recht der Kreditsicherung enthält schließlich auch zahlreiche immobilienspezifische Regelungen. Das Nachbarrecht stellt eine besondere Materie dar, wird in aller Regel allerdings auch mit zum Immobilienrecht gezählt.

Rechtsstreitigkeiten im Immobilienrecht betreffen regelmäßig nach dem Immobilienkauf festgestellte Mängel an Gebäuden bzw. Wohnungen, Angelegenheiten zwischen Mieter und Vermieter sowie Nachbarstreitigkeiten. Daneben sind auch Angelegenheiten zwischen Wohneigentümern und der Eigentümergemeinschaft bzw. der Hausverwaltung sehr konfliktträchtig.

Energie- und Umweltrecht

Das Energierecht ist eine Querschnittsmaterie aus einer Vielzahl von einzelnen Rechtsgebieten im Zivil- und Verwaltungsrecht. Die Kanzlei bietet ihre Leistungen insbesondere bei Fragen der Planung und Genehmigung von Energieanlagen zur Erzeugung von Strom bzw. Wärme auf Basis von Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Biomasse und Geothermie) bzw. bei Kraft-Wärme-Kopplung an.

Zivil- und Wirtschaftsrecht

Die Kanzlei bietet ferner ihre Leistungen auch in flankierenden und für die am Bau, an der Finanzierung bzw. an der Verwaltung von Immobilien beteiligten Privatpersonen bzw. Unternehmen besonders relevanten Bereichen insbesondere im Kauf- und Darlehensrecht sowie im Gewerbe- und Handwerksrecht an.

Kontakt

Tel.: +49 (0)361 21263861
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