Neben dem allgemeinen Zivilrecht, in welchem ich Verträge gestalte, unberechtigte Forderungen abwehre und berechtigte Forderungen durchsetze, liegen die Schwerpunkte meiner Tätigkeit in den nachfolgenden Rechtsgebieten.
Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht fasst alle Vorschriften zusammen, die bestimmen, ob und wie gebaut werden darf. Ausgangspunkt bei Neubau-Vorhaben und oft auch bei Umbaumaßnahmen ist das öffentliche Baurecht, welches klärt, ob ein Bauvorhaben zulässig ist und gebaut werden darf.
Im privaten Baurecht geht es derweil um die Frage, wie die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und Unternehmen gestaltet werden. Dabei ist das Architektenrecht ein besonders praxisrelevanter Bereich.
Im Einzelnen:
- Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht)
- Privates Baurecht (Bauvertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Darunter fallen zunächst das allgemeine Mietrecht, das um die speziellen Regelungen zum Wohnraummietrecht sowie zum Gewerbemietrecht ergänzt wird. Ich verfasse und prüfe Mietverträge sowie Mieterhöhungsverlangen, unterstütze bei der Beendigung von Mietverhältnissen und stehe bei allen Fragen zur Verfügung, die sich im Rahmen eines Mietverhältnisses ergeben. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer gehören zu meinen Klienten.
Im Einzelnen:
- Mietrecht (Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Pachtrecht)
- Prüfung und Durchsetzung von Kündigungen
- Beratung zu und Entwurf von Mietaufhebungsverträgen
- Räumungsklagen und Zwangsvollstreckung
- Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen
- Prüfung und Abrechnung von Nebenkosten
- Rückforderung und Abrechnung von Kautionszahlungen
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht
- Nachbarrecht
Immobilienwirtschafts- und Grundstücksrecht
Die Abgrenzung des Immobilien- und Grundstücksrechts zum Bau- und Mietrecht ist oft fließend. Zentral ist dabei die Frage, wie ein Grundstück verkauft werden kann, wie es zur Sicherung von Krediten mit Rechten belastet werden darf, und in welchem Rahmen es mit anderen Rechten wie bspw. einem Erbbaurecht belegt werden kann.
Im Einzelnen:
- Immobilien- und Grundstücksrecht
- Erbbaurecht
Energie- und Umweltrecht
Das Energierecht ist eine Querschnittsmaterie aus einer Vielzahl von einzelnen Rechtsgebieten. Meine Spezialisierung umfasst daher die folgenden praxisrelevanten Bereiche:
- Planung und Errichtung von Erneuerbaren Energien- bzw. KWK-Anlagen (z.B. Photovoltaik, Windkraft, Biomasse oder BHKW) sowie deren Betrieb (ggf. in Form eines Contracting-Modells),
- Netzanschluss und Netzzugang, und
- das Recht der Nah- und Fernwärme (insb. die Frage, ob bspw. ein Anschluss- und Benutzungszwang oder inwieweit Preisanpassungsklauseln rechtmäßig sind).
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht ist eine Querschnittsmaterie aus einer Vielzahl von einzelnen Rechtsgebieten. Meine Spezialisierung umfasst daher vor allem die folgenden Bereiche:
- Immobilienwirtschaftsrecht
- Gewerbe- und Handwerksrecht