Publizitätspflichten
Es wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vom 17.12.2013 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 vom 28.07.2014 darauf hingewiesen, dass die Einrichtung und der Betrieb der Kanzlei durch den Freistaat Thüringen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert wird.
Die Kanzlei bietet anwaltliche Rechtsberatung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung für Verbraucher und Unternehmen mit Schwerpunkten im Bau- und Mietrecht sowie in wirtschaftsrechtlich geprägten Fällen an. Darüberhinaus werden für Anwaltskollegen auch Terminsvertretungen vor den Arbeits- und Zivilgerichten im mitteldeutschen Raum angeboten.