Für Verbraucher, Selbstständige sowie Unternehmen biete ich die folgenden Leistungen an:
Kostenlose Ersteinschätzung
Für stark standardisierte Einzelfälle biete ich eine kostenlose Ersteinschätzung an. Mithilfe einiger Fragebögen schildern Sie mir die wesentlichen Umstände Ihres Falles, den ich auf dieser Grundlage prüfen werde. Sollte der Fall offensichtlich aussichtslos sein, bspw. weil eine Geldforderung verjährt ist, teile ich Ihnen dies mit. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.
Für den Fall, dass sich eine Verfolgung Ihrer Rechte lohnt, werde ich Ihnen eine Beratung vorschlagen und ggf. bereits zu diesem Zeitpunkt die möglichen Kosten kalkulieren. Mit diesen Informationen können Sie dann frei entscheiden, ob Sie mich für diesen Fall mandatieren wollen.
Ihre Vorteile einer kostenlosen Ersteinschätzung sind:
- die Prüfung offensichtlich aussichtsloser Streitigkeiten verursacht keine Kosten,
- die Verfolgung Ihrer Rechte in aussichtsreichen Fällen ist oftmals günstiger, und
- Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein.
Die Fragebögen finden Sie unter Downloads.
Rechtsberatung
Ich nehme Ihre Interessen vor allen Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten wahr und vertrete Sie auch gegenüber Behörden, Notaren und Dritten.
- Baurecht
Beratung in baurechtlichen Fällen - Mietrecht
Beratung in mietrechtlichen Fällen - Wohnungseigentumsrecht
Beratung in wohnungseigentumsrechtlichen Fällen - Wirtschaftsrecht
Beratung in wirtschaftsrechtlichen Fällen für Freiberufler und KMU
Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung
Ich gestalte, verhandle und prüfe vertragliche Vereinbarungen nach Maßgabe Ihrer Bedürfnisse.
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Ich nehme Ihre Interessen vor allen Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten wahr und vertrete Sie auch schriftlich und persönlich gegenüber Behörden, Notaren und Dritten.
Gutachten und Stellungnahmen
Gutachten sind tatsächliche und/oder rechtliche Untersuchungen eines Sachverhalts hinsichtlich bestimmter Fragen. Im Unterschied zur Beratung dienen Gutachten und Stellungnahmen häufig zur Vorlage bei Dritten. Entscheidend ist daher eine konkrete Auftragserteilung, welcher Sachverhalt untersucht und welche Fragen beantwortet werden sollen, und wem die Untersuchung vorgelegt werden soll (was bspw. Auswirkungen auf das Maß an leicht verständlicher Allgemeinsprache bzw. an Fachsprache hat). Auch der Umfang der Untersuchung wird vom Auftraggeber festgelegt.
Darüberhinaus biete ich an, rechtliche Stellungnahmen zu bestimmten Vorhaben oder im Rahmen interdisziplinärer Untersuchungen zu erarbeiten.