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Mandatsunterlagen
Die nachstehenden Vereinbarungen bilden die rechtliche Grundlage für das Mandatsverhältnis zwischen Anwalt und Mandant.
Fragebögen
Merkblätter
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Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Bei finanziellen Engpässen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) sowie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH) nach den §§ 114 ff. ZPO zu beantragen. Beratungshilfe ist rechtzeitig vor einer ersten Beratung bei dem Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort zuständig ist, zu beantragen. Der Beratungshilfeschein ist zur ersten Beratung mitzubringen bzw. im Original vorab postalisch zu übersenden.